Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als Selbständiger trägt man natürlich ein gewisses berufliches Risiko. Als Familienvater aber auch eine große persönliche und finanzielle Verantwortung.

Diese AGB sollen auf der einen Seite meinen Schülerinnen und Schülern, auf der anderen Seite mir einen gewissen Schutz und eine Verlässlichkeit bieten.

1.1: Unterrichtsausfall bei Krankheit

Bei Erkrankung des Lehrers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von 4 Wochen. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Schülers / der Schülerin ausfallen werden nicht nachgeholt, wobei das Unterrichtshonorar hiervon unberührt bleibt. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel aus Kulanz nachgeholt, hierauf besteht aber kein Anspruch. Die Schülerin / der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn sie/er so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
Hier verweise ich gern auf die Möglichkeit, die Unterrichtsstunde online wahrzunehmen.

1.2: Unterrichtsausfall bei Verhinderung

Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so verliert der Lehrer für die ausgefallene Unterrichtszeit den Honoraranspruch. Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers / der Schülerin bleibt der Honoraranspruch des Lehrers bestehen. Wird die Verhinderung mindestens 7 Werktage vorher dem Lehrer mitgeteilt, so holt der Lehrer den Unterricht nach Möglichkeit nach. Kurzfristige Absagen werden nicht nachgeholt.

2: Ferien und Unterrichtsgebühren

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht statt. Die daraus resultierende Honorarminderung ist bereits in das monatlich zu entrichtende Honorar eingerechnet. Das monatliche Unterrichtshonorar bleibt daher hiervon unberührt.
Es gelten die Ferien der HSL Ettenheim.
Ferienkalender HSL (Falls der Link nicht funktioniert, gerne an mich wenden.)

3: Vertragslaufzeit

Der Unterrichtsvertrag ist monatlich zum Ende des Folgemonats kündbar.

 

Emmendingen, 07.03.2022

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