Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1: Unterrichtsausfall bei Krankheit
Bei Erkrankung des Lehrers endet die Verpflichtung zur Honorarzahlung nach einer Krankheitsdauer von 4 Wochen. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Schülers ausfallen werden nicht nachgeholt, wobei das Unterrichtshonorar hiervon unberührt bleibt. Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Lehrers ausfallen, werden in der Regel aus Kulanz nachgeholt, hierauf besteht aber kein Anspruch. Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die Lehrkraft unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
1.2: Unterrichtsausfall bei Verhinderung
Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so verliert der Lehrer für die ausgefallene Unterrichtszeit den Honoraranspruch. Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt der Honoraranspruch des Lehrers bestehen. Wird die Verhinderung mindestens 7 Werktage vorher dem Lehrer mitgeteilt, so holt der Lehrer den Unterricht nach Möglichkeit nach. Kurzfristige Absagen werden nicht nachgeholt.
2: Ferien und Unterrichtsgebühren
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen findet kein Unterricht statt. Die daraus resultierende Gebührenminderung wird über den Zeitraum eines Jahres in die konstante, monatlich zu entrichtende Unterrichtsgebühr (siehe Vertragsformular) einberechnet. Mehrbeträge durch vorzeitige Kündigung werden nicht erstattet.
Es gelten die Ferien der allgemeinbildenden Schulen der Stadt Kenzingen.
Ferienkalender GS Kenzingen (Falls der Link nicht funktioniert, gerne an mich wenden.)
3: Vertragslaufzeit
Der Unterrichtsvertrag ist monatlich zum Ende des Folgemonats kündbar.
Emmendingen, 28.07.2018